Gewerkschaftschronik
 Textverzeichnis minimieren

Sie sind hier: Textverzeichnisse > Kapitel > Crossrail AG
Suchen Ortsverzeichnis Kapitelverzeichnis Personenverzeichnis Stichwortverzeichnis  

     
 
Anzahl gefundene Artikel: 8

1
 DatumOrtKapitelPersonenStichworteArtikel
12.01.2017 Schweiz
Crossrail AG
SEV Schweiz

Crossrail AG
Lohndumping
Volltext
BAV weist Klage der Gewerkschaft des Verkehrspersonals ab. Der SEV akzeptiert die Haltung des BAV im Fall Crossrail nicht. Das Bundesamt für Verkehr hat heute die Klage der SEV abgewiesen. Der SEV forderte seit 2014, dass dem Bahnunternehmen Crossrail der Netzzugang entzogen wird, da Crossrail Löhne zahlt, die weit unter dem branchenüblichen Niveau liegen. Das BAV kommt in seiner Begründung hingegen zum Schluss, Crossrail zahle branchenübliche Löhne. Der SEV stellt sich klar gegen die Definition der Branche, wie sie das BAV vornimmt. Er wird den Entscheid des BAV analysieren und einen Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht prüfen. „Die Definition der Branche, die das BAV macht, stützt sich ausschliesslich auf eine wirtschaftliche Sichtweise“, kritisiert Barbara Spalinger, Vizepräsidentin des SEV und Leiterin des Rechtsdienstes. Der SEV war bereits im Mai 2015 in dieser Sache ans Bundesverwaltungsgericht gelangt. Damals hatte das BAV auf eine Eingabe des SEV entschieden, dass der Güterverkehr nicht eine einzige Branche bilde, sondern zwischen Inlandgüterverkehr und grenzüberschreitendem Güterverkehr zu unterscheiden sei. Beim grenzüberschreitenden Verkehr seien auch die Löhne ausländischer Unternehmen beizuziehen, um den branchenüblichen Lohn festzulegen. Auf den Rekurs des SEV hin entschied das Bundesverwaltungsgericht Ende 2015, das Bundesamt für Verkehr müsse die Branchenüblichkeit für Lokführer im Güterverkehr definieren. (…).
SEV aktuell, Medienmitteilung, 12.1.2017.
SEV > Crossrail. Dumpinglöhne. SEV, 2017-01-12.
Ganzer Text
25.01.2016 Schweiz
Crossrail AG
SEV Schweiz

Bundesverwaltungsgericht
Löhne
Volltext
„Das Crossrail-Urteil ist das Resultat seriöser Gewerkschaftsarbeit: in die Breite, in die Tiefe und über lange Zeit.“ Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts im Fall Crossrail ist ein Meilenstein für den SEV, der Lohn für langjährige, seriöse Gewerkschaftsarbeit. Als 2014 klar wurde, dass Crossrail italienischen Lokführern schweizerische Arbeitsverträge anbietet, bei denen der Lohn markant unter den üblichen schweizerischen Löhnen liegt, hat der SEV interveniert, geklagt und nun vor Bundesverwaltungsgericht auch gewonnen. Warum wusste der SEV in dieser Sache so gut Bescheid? Nicht nur, weil er die Gewerkschaft ist, die die meisten Lokführer organisiert und mit gegen 70 Unternehmen am Verhandlungstisch Gesamtarbeitsverträge und die Höhe der Löhne aushandelt, sondern auch, weil er die Gewerkschaft ist, die die Verkehrspolitik seit langen Jahren aufmerksam verfolgt und dort einzugreifen versucht, wo etwas schief zu laufen droht. So hat 1998 der damalige SEV-Präsident Ernst Leuenberger massgeblich dazu beigetragen, dass die Netzzugangsbewilligung unter anderem auch davon abhängig gemacht wird, dass das jeweilige Unternehmen die Bedingungen der Branche einhält. Dies war im Hinblick auf die Liberalisierung des Schienengüterverkehrs notwendig, und der SEV ist seither nicht müde geworden, immer wieder das Thema Lokführerlöhne im grenzüberschreitenden Verkehr aufs Tapet zu bringen. Das war mit ein Grund dafür, dass er mit Unterstützung der Politik dafür gesorgt hat, dass auch die BLS den Wechsel ins GAV-Zeitalter machte. (…).
SEV, 25.1.2016.
SEV > Crossrail AG. Bundesverwaltungsgericht. SEV, 25.1.2016.
Ganzer Text
10.06.2015 Brig
Crossrail AG
Personen
SEV Schweiz
Peter Moor
Bundesverwaltungsgericht
Lohndumping
Volltext
SEV zieht Entscheid des Bundesamts für Verkehr ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Crossrail-Affäre: Beschwerde ist eingereicht. Wie angekündigt, werden die Dumpinglöhne der Crossrail in Brig eine Sache der Gerichte: Der SEV geht mit dem Entscheid des BAV vor Bundesverwaltungsgericht. BAV-Direktor Peter Füglistaler hatte sich zwar am Kongress des SEV dagegen gewehrt, dass er die Crossrail-Affäre wie eine heisse Kartoffel behandle. Dennoch ist es eine Tatsache, dass das Bundesamt für Verkehr bei der Publikation seines Entscheides ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass nun wohl Gerichte die Frage beantworten müssten, ob die Crossrail-Löhne in Brig branchenüblich seien. Dem BAV war bei seinem Entscheid, den Tiefstlöhnen eine amtliche Legitimation zu verschaffen, von Anfang an bewusst, dass der SEV dies nicht akzeptieren kann - hätte das BAV umgekehrt entschieden, wäre Crossrail vor Gericht gegangen …Gutachten als Basis. Inzwischen hat der SEV über seinen Anwalt fristgerecht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht. Die Argumentation fiel Rechtsanwalt Marco Donatsch nicht schwer. (…). Peter Moor
SEV, 10.6.2015.
SEV > Crossrail AG. Bundesverwaltungsgericht. SEV, 10.6.2015.
Ganzer Text
04.06.2015 Brig
Crossrail AG
Personen
SEV Schweiz
Peter Moor
Bundesverwaltungsgericht
Crossrail AG
Lohndumping
Volltext
SEV zieht Entscheid des Bundesamts für Verkehr ans Bundesverwaltungsgericht weiter. Crossrail-Affäre: Beschwerde ist eingereicht. Wie angekündigt, werden die Dumpinglöhne der Crossrail in Brig eine Sache der Gerichte: Der SEV geht mit dem Entscheid des BAV vor Bundesverwaltungsgericht. Klage ans Bundesverwaltungsgericht – um nicht im Regen stehen zu bleiben. BAV-Direktor Peter Füglistaler hatte sich zwar am Kongress des SEV dagegen gewehrt, dass er die Crossrail-Affäre wie eine heisse Kartoffel behandle. Dennoch ist es eine Tatsache, dass das Bundesamt für Verkehr bei der Publikation seines Entscheides ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass nun wohl Gerichte die Frage beantworten müssten, ob die Crossrail-Löhne in Brig branchenüblich seien. Dem BAV war bei seinem Entscheid, den Tiefstlöhnen eine amtliche Legitimation zu verschaffen, von Anfang an bewusst, dass der SEV dies nicht akzeptieren kann – hätte das BAV umgekehrt entschieden, wäre Crossrail vor Gericht gegangen… Inzwischen hat der SEV über seinen Anwalt fristgerecht eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen eingereicht. Die Argumentation fiel Rechtsanwalt Marco Donatsch nicht schwer. Als Mitverfasser des SEV-Gutachtens, das die Gewerkschaft bereits beim BAV eingereicht hatte, kannte er die Thematik gründlich und konnte sich auch auf die damalige Begründung abstützen, denn das. (…). Peter Moor
SEV, 4.6.2015.
Personen > Moor Peter. Crossrail. Dumpinglöhne. SEV, 4.6.2015.
Ganzer Text
04.02.2015 Muttenz
Crossrail AG
Personen
SEV Schweiz
Markus Fischer
Crossrail AG
Löhne
Volltext
Fragwürdiger Expertenbericht zur Branchenüblichkeit von Löhnen im Schienengüterverkehr. Nein zu einer Billiglohnbranche. Der SEV wird alles daran setzen, dass die heute real existierenden, politisch gewollten Arbeitsbedingungen nicht durch theoretische Expertisen unterlaufen werden, und wird jede Entwicklung in diese Richtung mit allen verfügbaren Mitteln bekämpfen. Der Bericht schlägt vor, dass Lokführer, die von Schweizer Depots aus im internationalen Güterverkehr arbeiten, mit Billiglöhnen abgespeist werden können - wie die Crossrail-Lokführer in Brig. So nicht! Der am 20. Januar vom Bundesamt für Verkehr (BAV) auf Internet publizierte Expertenbericht zum Schienengüterverkehr definiert unterschiedliche Branchen je nachdem, ob es sich um Binnenverkehr oder internationalen Verkehr handelt. Eine Sicht, die sowohl für Schweizer Unternehmungen als auch für Arbeitnehmende brandgefährliche Auswirkungen haben könnte. Der SEV ist erstaunt über den prominenten Stellenwert, den das BAV dem „Grundlagenbericht“ zu den branchenüblichen Arbeitsbedingungen im Schienenverkehr beimisst, den in seinem Auftrag ein Rechtsanwalt und ein Ökonom verfasst haben. Für den SEV wäre es inakzeptabel, wenn ein Bundesamt nur auf der Basis steriler juristischer und ökonomischer Sichtweisen quasi im Alleingang eine neue, separate Branche für den internationalen Bahngüterverkehr definieren könnte, in der europäische Dumpinglöhne möglich würden.  (…). Markus Fischer
SEV, kontakt.sev, 4.2.2015.04. Februar 2015.
SEV > Crossrail AG Muttenz. Dumpinglöhne. SEV. 2015-02-04.
Ganzer Text
11.06.2014 Schweiz
Crossrail AG
Personen
SEV Schweiz
Peter Anliker
Barbara Spalinger
Crossrail AG
Interview
Löhne
Volltext
Wie weiter in der „Crossrail-Saga“? Jetzt muss geredet werden! Das Güterverkehrsunternehmen Crossrail spricht lieber mit der Presse als mit der Gewerkschaft und den Behörden. Für den SEV ist es Zeit, den Druck zu erhöhen. kontakt.sev: Barbara Spalinger*, vor gut zwei Wochen gab Crossrail bekannt, erste Lokführer zur Umschulung auf die Schweizer Strecken angestellt zu haben. Wie weit war der SEV involviert in diese Entwicklung und damit einverstanden? Barbara Spalinger: Der SEV war in keiner Weise daran beteiligt. Crossrail hat uns auch nicht darüber informiert, wir haben die Informationen der Presse entnommen. Zwar hat offenbar Crossrail ihr ursprüngliches Lohnangebot - ein eigentliches Dumpingangebot - nachträglich nachgebessert, sicher auch aufgrund der Öffentlichkeitsarbeit des SEV. Wenn die Informationen, die wir haben, stimmen, ist das Angebot aber immer noch klar ungenügend; es entspricht nicht den üblichen Schweizer Arbeitsbedingungen. Wie reagiert der SEV auf diese Entwicklung? (…). Interview: Peter Anliker
* Barbara Spalinger, Vizepräsidentin des SEV.
SEV, 11.6.2014.
SEV Schweiz > Crossrail. Löhne. SEV, 11.6.2014.
Ganzer Text
04.04.2014 Brig
Italien
Muttenz
Crossrail AG
SEV Schweiz

Crossrail AG
Lohndumping
Lokomotivführer
Protestversammlung
Volltext

Personalversammlung legt weiteres Vorgehen gegen Lohndumping fest. SEV verstärkt Druck auf Crossrail. Die Crossrail-Lokführer, die in Brig zu Hungerlöhnen hätten arbeiten sollen, verlangen Klarheit. Sie geben ihren Gewerkschaften SEV und UIL den Auftrag, bei Crossrail formell die Aufnahme von GAV-Verhandlungen zu beantragen. Gleichzeitig erfolgt eine vorsorgliche Anzeige ans Bundesamt für Verkehr als Aufsichtsbehörde. Keine Bewegung im Lohndumping-Fall in Brig: Das Unternehmen Crossrail schweigt, und die rund 70 Lokführer unterzeichnen die Arbeitsverträge nicht. Crossrail hatte ihnen eine Anstellung in Brig zu einem Monatslohn von 3350 Franken (nach Ausbildung) angeboten. Damit hätten sie zwar mehr verdient als bei ihrer jetzigen Anstellung in Domodossola, aber über 2000 Franken monatlich weniger als in der Schweiz üblich. An einer Personalversammlung in Domodossola mit der Schweizer Verkehrsgewerkschaft SEV und der italienischen UIL haben die Lokführer heute ihre Haltung bekräftigt: Sie unterschreiben diese Verträge nicht und geben den Gewerkschaften den Auftrag, bei Crossrail formell die Aufnahme von GAV-Verhandlungen zu beantragen. (…).

SEV, 4.4.2014.

SEV > Crossrail AG Muttenz. Dumpinglöhne. Protest. 2014-04-04.

Ganzer Text

01.04.2014 Brig
Italien
Muttenz
Crossrail AG
SEV Schweiz

Crossrail AG
Lohndumping
Lokomotivführer
Volltext

Dumpingversuch mit Lokführern im Güterverkehr. Crossrail plant skandalöse Lohndrückerei mit Grenzgängern. Das Güterverkehrsunternehmen Crossrail will in der Schweiz Lokführer zu Dumpinglöhnen anstellen. Es versucht, italienische Grenzgänger in Brig mit Löhnen zu beschäftigen, die rund einen Drittel unter dem Schweizer Niveau sind. Die Gewerkschaft SEV fordert Crossrail zur sofortigen Aufnahme von GAV-Verhandlungen auf; andernfalls muss das Bundesamt für Verkehr dem Unternehmen den Netzzugang verweigern. Dieser Vorgang ist in der Schweiz einmalig und skandalös: Das Güterverkehrsunternehmen Crossrail mit Sitz in Muttenz will heute in Brig ein Lokführerdepot eröffnen. Das Personal soll aus der italienischen Tochterunternehmung Crossrail Italy Srl zum Mutterhaus verlagert werden. Die angebotenen Löhne sind skandalös: Während der Ausbildung will Crossrail 3100 Franken im Monat bezahlen (alle Löhne x13), danach 3350 Franken. Der Köder: Diese Löhne sind ca. 20 bis 25 Prozent höher als in Italien. Aber: Sie liegen rund einen Drittel unter den Löhnen, die in der Schweiz für Lokführer allgemein üblich sind. (…).

SEV. Medienmitteilung, 1.4.2014.

SEV > Crossrail AG Muttenz. Dumpinglöhne. SEV. 2014-04-01.

Ganzer Text

1


  
Copyright 2007 by Beat Schaffer   Nutzungsbedingungen  Powered by dsis.ch    anmelden
soap2day